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   BVerwG, 22.07.2009 - 5 PKH 11.09 (5 B 39.09)   

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BVerwG, 22.07.2009 - 5 PKH 11.09 (5 B 39.09) (https://dejure.org/2009,21780)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.2009 - 5 PKH 11.09 (5 B 39.09) (https://dejure.org/2009,21780)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 5 PKH 11.09 (5 B 39.09) (https://dejure.org/2009,21780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision gegen ein auf mehrere die Entscheidung selbstständig tragende Begründungen gestütztes Urteil - Auslegung und Anwendung ausländischen Rechts i.R.e. Einbürgerung - Einbürgerungsanspruch des Einzubürgenden bei Aufgabe bzw. Verlust der bisherigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 8; StAG § 10 Abs. 1; VwGO § 133 Abs. 3
    Zulassung einer Revision gegen ein auf mehrere die Entscheidung selbstständig tragende Begründungen gestütztes Urteil; Auslegung und Anwendung ausländischen Rechts i.R.e. Einbürgerung; Einbürgerungsanspruch des Einzubürgenden bei Aufgabe bzw. Verlust der bisherigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 5 PKH 11.09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann in Fällen, in denen ein Urteil auf mehrere die Entscheidung selbständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision gegen dieses Urteil nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes dieser tragenden Gründe ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 53, vom 24. Mai 2007 - BVerwG 4 BN 16.07 u.a. - BauR 2007, 2041 und vom 2. Dezember 2008 - BVerwG 5 B 60.08 -).
  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 5 PKH 11.09
    Bei dieser Sachlage kann offen bleiben, ob die Rüge, das rechtliche Gehör sei dadurch verletzt, dass den Beweisanträgen zum Inhalt und zur Auslegung des äthiopischen Staatsangehörigkeitsrechts sowie zur Bedeutung der dort vorgesehenen "Ausbürgerungsbescheinigung" nicht nachgegangen worden sei, bei isolierter Betrachtung hinreichende Aussichten auf Erfolg bietet (zu den Anforderungen an die Ermittlung von Inhalt und Rechtspraxis bei der Anwendung ausländischen Rechts im Bereich des Asylverfahrens s. etwa Beschlüsse vom 10. Dezember 2004 - BVerwG 1 B 12.04 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 67, vom 25. Juni 2004 - BVerwG 1 B 230.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 282 und vom 29. Juni 2001 - BVerwG 1 B 131.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 63 = NVwZ-RR 2002, 311; s.a. Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 = Buchholz 402.240 § 87 AuslG Nr. 2).
  • BVerwG, 29.06.2001 - 1 B 131.00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Substantiierung Zeugenbeweisantrag; Ermittlung

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 5 PKH 11.09
    Bei dieser Sachlage kann offen bleiben, ob die Rüge, das rechtliche Gehör sei dadurch verletzt, dass den Beweisanträgen zum Inhalt und zur Auslegung des äthiopischen Staatsangehörigkeitsrechts sowie zur Bedeutung der dort vorgesehenen "Ausbürgerungsbescheinigung" nicht nachgegangen worden sei, bei isolierter Betrachtung hinreichende Aussichten auf Erfolg bietet (zu den Anforderungen an die Ermittlung von Inhalt und Rechtspraxis bei der Anwendung ausländischen Rechts im Bereich des Asylverfahrens s. etwa Beschlüsse vom 10. Dezember 2004 - BVerwG 1 B 12.04 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 67, vom 25. Juni 2004 - BVerwG 1 B 230.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 282 und vom 29. Juni 2001 - BVerwG 1 B 131.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 63 = NVwZ-RR 2002, 311; s.a. Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 = Buchholz 402.240 § 87 AuslG Nr. 2).
  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 5 PKH 11.09
    Denn als unzulässiges "Überraschungsurteil" stellt sich eine Entscheidung nur dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 und Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241; s.a. Beschluss vom 4. August 2008 - BVerwG 1 B 3.08 -).
  • BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel,

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 5 PKH 11.09
    Denn als unzulässiges "Überraschungsurteil" stellt sich eine Entscheidung nur dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 und Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241; s.a. Beschluss vom 4. August 2008 - BVerwG 1 B 3.08 -).
  • BVerwG, 10.12.2004 - 1 B 12.04

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Anhörungsmitteilung ohne Äußerungsfrist;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 5 PKH 11.09
    Bei dieser Sachlage kann offen bleiben, ob die Rüge, das rechtliche Gehör sei dadurch verletzt, dass den Beweisanträgen zum Inhalt und zur Auslegung des äthiopischen Staatsangehörigkeitsrechts sowie zur Bedeutung der dort vorgesehenen "Ausbürgerungsbescheinigung" nicht nachgegangen worden sei, bei isolierter Betrachtung hinreichende Aussichten auf Erfolg bietet (zu den Anforderungen an die Ermittlung von Inhalt und Rechtspraxis bei der Anwendung ausländischen Rechts im Bereich des Asylverfahrens s. etwa Beschlüsse vom 10. Dezember 2004 - BVerwG 1 B 12.04 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 67, vom 25. Juni 2004 - BVerwG 1 B 230.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 282 und vom 29. Juni 2001 - BVerwG 1 B 131.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 63 = NVwZ-RR 2002, 311; s.a. Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 = Buchholz 402.240 § 87 AuslG Nr. 2).
  • BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 5 PKH 11.09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann in Fällen, in denen ein Urteil auf mehrere die Entscheidung selbständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision gegen dieses Urteil nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes dieser tragenden Gründe ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 53, vom 24. Mai 2007 - BVerwG 4 BN 16.07 u.a. - BauR 2007, 2041 und vom 2. Dezember 2008 - BVerwG 5 B 60.08 -).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 5 PKH 11.09
    Denn als unzulässiges "Überraschungsurteil" stellt sich eine Entscheidung nur dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 235 und Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241; s.a. Beschluss vom 4. August 2008 - BVerwG 1 B 3.08 -).
  • BVerwG, 02.12.2008 - 5 B 60.08

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Zulassung der Revision gegen

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 5 PKH 11.09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann in Fällen, in denen ein Urteil auf mehrere die Entscheidung selbständig tragende Begründungen gestützt ist, die Revision gegen dieses Urteil nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jedes dieser tragenden Gründe ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 53, vom 24. Mai 2007 - BVerwG 4 BN 16.07 u.a. - BauR 2007, 2041 und vom 2. Dezember 2008 - BVerwG 5 B 60.08 -).
  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 230.03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung von zwei Beweisanträgen;

    Auszug aus BVerwG, 22.07.2009 - 5 PKH 11.09
    Bei dieser Sachlage kann offen bleiben, ob die Rüge, das rechtliche Gehör sei dadurch verletzt, dass den Beweisanträgen zum Inhalt und zur Auslegung des äthiopischen Staatsangehörigkeitsrechts sowie zur Bedeutung der dort vorgesehenen "Ausbürgerungsbescheinigung" nicht nachgegangen worden sei, bei isolierter Betrachtung hinreichende Aussichten auf Erfolg bietet (zu den Anforderungen an die Ermittlung von Inhalt und Rechtspraxis bei der Anwendung ausländischen Rechts im Bereich des Asylverfahrens s. etwa Beschlüsse vom 10. Dezember 2004 - BVerwG 1 B 12.04 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 67, vom 25. Juni 2004 - BVerwG 1 B 230.03 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 282 und vom 29. Juni 2001 - BVerwG 1 B 131.00 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 63 = NVwZ-RR 2002, 311; s.a. Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 = Buchholz 402.240 § 87 AuslG Nr. 2).
  • BVerwG, 24.04.2013 - 5 B 74.12

    Vorliegen eines Entsendeverhältnisses i.R.e. Antrags einer Auslandseinbürgerung

    Eine Überraschungsentscheidung ist gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Beschluss vom 22. Juli 2009 - BVerwG 5 PKH 11.09 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2018 - 3 A 1312/16

    Gewährung einer höheren Unterhaltsbeihilfe für einen Rechtsreferendar

    vgl. für die Revisionszulassung BVerwG, Beschluss vom 22.07.2009 - 5 PKH 11.09 -, juris, Rn. 3 m. w. N.; für die Berufungszulassung OVG NRW, Beschluss vom 05.10.2005 - 8 A 4268/04 -, juris, Rn. 2; BayVGH, Beschluss vom 18.10.2010 - 14 ZB 10.1805 -, juris, Rn. 3.
  • OVG Thüringen, 17.07.2019 - 3 ZKO 422/16

    Teilnahme an Einwohnerversammlungen nach KomO TH 2003 § 15 für ortsfremde

    Ist die Endentscheidung auf mehrere den Entscheidungsausspruch selbstständig tragende Begründungen gestützt, ist das nur dann der Fall, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. für die Revisionszulassung BVerwG, Beschluss vom 22.07.2009 - 5 PKH 11.09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. August 2018 - 3 A 1312/16 - juris, Rdn. 5 - 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2018 - 3 A 1404/15
    vgl. für die Revisionszulassung BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 PKH 11.09 -, juris Rdn. 3 m.w.N.; für die Berufungszulassung OVG NRW, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - 8 A 4268/04 -, juris Rdn. 2; BayVGH, Beschluss vom 18. Oktober 2010 - 14 ZB 10.1805 -, juris Rdn. 3; Seibert, in: Sodan/ Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a, Rdn. 196 m. w. N.
  • BVerwG, 22.07.2009 - 5 PKH 12.09
    Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss zu dem Verfahren BVerwG 5 PKH 11.09 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 22.07.2009 - 5 PKH 13.09
    Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss zu dem Verfahren BVerwG 5 PKH 11.09 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
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